Zu einzelnen Fragen, die sich zum
(Stuttgarter) Konsens-Konzept ergeben, wollen wir mit diesen ERLÄUTERUNGEN
sukzessive ergänzende Informationen
geben. Sollten Sie Fragen, Zweifel oder Einwände zu einzelnen Punkten haben, die bislang nicht oder nicht ausreichend erläutert wurden, so senden Sie bitte Ihre Frage oder Einwände an: img@cuntze.de |
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Alterungsrückstellungen | |||
Die Alterungsrückstellungen jedes Versicherten sind nach (Stuttgarter) Konsens-Konzept zu jeder Zeit in voller Höhe mitgabefähig (portabel) ......... | |||
Die Berechnung der Alterungsrückstellungen ........ | |||
Beitragszahlung siehe Zahlungsformen und praxisgerechte Zahlungsmechanismen |
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Besteuerung | |||
die steuerliche Gleichbehandlung ist ein
unverzichtbares Element gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle
Unternehmen aus GKV und PKV - die künftig gleichberechtigt agierenden GVU.
Für die Körperschaftssteuer sind nennenswerte Probleme nicht zu erwarten, sobald die Rechnungslegung und Gewinnermittlung für alle GVU den gleichen Regeln der IFRS folgen. Nähere Aufmerksamkeit - und eine hier demnächst zu erwartende Untersuchung - verdient der Harmonisierungsbedarf bei der Mehrwertsteuerbelastung. |
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BÜRGERPAUSCHALE, BÜRGERBEITRAG oder BÜRGERPAUSCHALBEITRAG |
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der Ansatz Stuttgarter Modells
2006 ..... (mehr dazu...) |
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die Sicht des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.... | |||
Finanzierbarkeit, |
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die den Forderungen nach
- Nachhaltigkeit ebenso entsprechen soll, wie .................... |
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Clearing-, Garantie- und Kosten-Ausgleichs-Verein (CGKAV) | |||
Die rechtliche Gestalt des CGKAV kann
der seit Jahrzehnten bewährten Form von Public-Private-Partnership folgen,
die für die
Erfüllung der in § 12 Pflichtversicherungsgesetz
geregelten Entschädigungsfonds-Aufgaben auf privatwirtschaftlicher Grundlage im Rahmen der
durch den Bundesjustizminister genehmigten Satzung des Vereins
" Verkehrsopferhilfe e.V." praktiziert wird.
Wie der Verein "Verkehrsopferhilfe e.V." ..... |
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Lohnzusatzkostensenkung | |||
Mit der Einführung der Bürgerbeitragspauschale
nach Stuttgarter Modell werden alle Arbeitgeberbeiträge zur > gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und > sozialen Pflegeversicherung (SPV) auf der Basis des marktweiten Beitragssatzdurchschnitts in Arbeitslohn umgewandelt und an den Arbeitnehmer ausbezahlt (oder in seinem Auftrag an seinen Versicherer bezahlt). Als Folge dieser Regelung sinkt der Ausweis der im internationalen Vergleich extrem hohen Lohnzusatzkosten gegenüber dem Status Quo um mindestens 7,35 %-Punkte auf ein Lohnzusatzkosten-Niveau in der Höhe von etwa 35%. |
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Morbiditätsausgleich (MA) | |||
Der
Morbiditätsausgleich ist das unverzichtbare Korrelat zum
Kontrahierungszwang. Anders, als der gegenwärtige Risikostrukturausgleich (RSA) und anders, als der vom GMG vorgesehene "morbiditätsorientierte RSA" sichert der MA gemäß Ziff. 3 des Stuttgarter Modells nur den Ausgleich aller (oder des überwiegenden Teils der) nachweisbaren und in der Gemeinschaftsstatistik erfaßten Mehrkosten, die sich zu Lasten einzelner GVU aus einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Versicherten mit einer überdurchschnittlich hohen krankheitsbild-, alters- oder geschlechtsspezifischen Morbidität ergeben. |
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Nachhaltigkeitslücke | |||
Größe der Nachhaltigkeitslücke | |||
allmählicher Abbau der Nachhaltigkeitslücke | |||
Kontrahierungszwang | |||
Die
unabdingbare
- und sozial unverzichtbare - Rahmenvorgabe eines
Wettbewerbsmarktes, bei dem nicht die Bürger mit gesundheitlich
nachteiliger Disposition, Prognose oder schwerer Krankheit als offen Diskriminierte oder verdeckt Benachteiligte auf der Strecke bleiben
sollen, ist ein Kontrahierungszwang, der allen GVU gesetzlich vorgegeben
(oder von allen GVU, die den Geschäftszweig der
Gesundheitsvorsorge-Pflichtversicherung betreiben)
als Selbstverpflichtung akzeptiert
wird. ............ .............. |
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Pflegeversicherung | |||
die Pflegeversicherung wird in die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsmindestvorsorge (Regeldeckung) integriert | |||
Regeldeckung | |||
Standarddeckung.... siehe Regeldeckung | |||
Wettbewerb | |||
um zwischen allen Unternehmen der GKV und PKV, die die Regeldeckung anbieten, fairen Wettbewerb zu ermöglichen und sicherzustellen, bedarf es gleicher (oder nahezu gleichwertiger) Voraussetzungen u.a. auf den Problemgebieten, die mit entsprechenden Verweisungen nachfolgend angesprochen werden: | |||
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Zahlungsformen und praxisgerechte Zahlungsmechanismen | |||
für die Zahlung des Bürgerpauschalbeitrags wie für die eventuell erforderliche praktische Verzahnung der Beitragspflicht mit den für die soziale Abfederung maßgeblichen Behörden können......(mehr dazu...) |
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